Klasse A - Motorrad-Führerschein ohne Leistungsbegrenzung ab 24 Jahren
(Stufenaufstieg ohne Theorie von A2 nach 2 Jahren möglich)
Theorie
12 Grundunterrichte
4 Zusatzunterrichte
Praxis
12 Pflichtfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Der Motorrad-Führerschein (Klasse A)
Schwere Krafträder
Der Führerschein der Klasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die Klasse A wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens zweijährigem Besitz von Klasse A2
Der Stufenweise Zugang erfolgt nach einigen Fahrstunden ohne Theoretische Prüfung mit einer verkürzten praktischen Prüfung.
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 24. Lebensjahres.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trike) und einem Hubraum über 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW (ca. 20 PS) dürfen mit der Klasse A2 auch bewegt werden.
Der Führerschein der Klasse A beinhaltet die Klassen A1, A2 und AM.