Klasse B - PKW-Führerschein


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Theorie

12 Grundunterrichte

   2 Zusatzunterrichte


Praxis

12 Pflichtfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
 

Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre. Der Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen L, AM. Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren können alle Personen sein, die:  

  • Mindestens 30 Jahre alt sind und

  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen und

  • maximal 3 Punkte in Flensburg haben.


Fahrerschulung Klasse B 196

Die Erweiterung der Klasse B auf B196 ermöglicht das Führen von Krafträdern der Klasse A1. Die Berechtigung ist ausschließlich für den Betrieb in Deutschland.

Die Grundvoraussetzungen sind hierfür:

  • Mindestalter 25 Jahre

  • Vorbesitz der Klasse B von min. 5 Jahren

Die Fahrerschulung beinhaltet mindestens 4 theoretische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten und 5 praktische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten.

Da es sich um keinen vollständigen Führerschein handelt, ist ein Stufenaufstieg von B196 auf die Klasse A2 nicht möglich!