Theorie
12 Grundunterrichte
2 Zusatzunterrichte
Praxis
12 Pflichtfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre. Der Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen L, AM. Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren können alle Personen sein, die:
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Mindestens 30 Jahre alt sind und
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mindestens 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen und
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maximal 3 Punkte in Flensburg haben.
Fahrerschulung Klasse B 196
Die Erweiterung der Klasse B auf B196 ermöglicht das Führen von Krafträdern der Klasse A1. Die Berechtigung ist ausschließlich für den Betrieb in Deutschland.
Die Grundvoraussetzungen sind hierfür:
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Mindestalter 25 Jahre
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Vorbesitz der Klasse B von min. 5 Jahren
Die Fahrerschulung beinhaltet mindestens 4 theoretische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten und 5 praktische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten.
Da es sich um keinen vollständigen Führerschein handelt, ist ein Stufenaufstieg von B196 auf die Klasse A2 nicht möglich!