Klasse A1 - Führerschein für Kleinkraftrad ab 16 Jahren



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Theorie

12 Grundunterrichte

  4 Zusatzunterrichte


Praxis

12 Pflichtfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
 

Der Motorrad-Führerschein (Klasse A1)

Leichtkrafträder

Der Führerschein der Klasse A1 erlaubt das Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trike) und einem Hubraum über 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von maximal 15 kW (ca. 20 PS) dürfen mit der Klasse A2 auch bewegt werden.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Der Führerschein der Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM.