Klasse A2 - Motorrad-Führerschein auf 35 kW beschränkt


ab 18 Jahre (Stufenaufstieg ohne Theorie von A1 nach 2 Jahren möglich)


Image
 

Theorie

12 Grundunterrichte

  4 Zusatzunterrichte


Praxis

12 Pflichtfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
 

Der Motorrad-Führerschein (Klasse A2)

Mittelschwere Krafträder

Der Führerschein der Klasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die Klasse A2 ist nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt. (Drosselung von max. 70 auf 35 kW möglich).

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Der Führerschein der Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1 und AM.

Stufenweiser Zugang nach mindestens zweijährigem Besitz von Klasse A1

Der stufenweise Zugang erfolgt nach einigen Fahrstunden ohne Theoretische Prüfung mit einer verkürzten praktischen Prüfung.