Klasse A2 - Motorrad-Führerschein auf 35 kW beschränkt
ab 18 Jahre (Stufenaufstieg ohne Theorie von A1 nach 2 Jahren möglich)
Theorie
12 Grundunterrichte
4 Zusatzunterrichte
Praxis
12 Pflichtfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Der Motorrad-Führerschein (Klasse A2)
Mittelschwere Krafträder
Der Führerschein der Klasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die Klasse A2 ist nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt. (Drosselung von max. 70 auf 35 kW möglich).
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Der Führerschein der Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1 und AM.
Stufenweiser Zugang nach mindestens zweijährigem Besitz von Klasse A1
Der stufenweise Zugang erfolgt nach einigen Fahrstunden ohne Theoretische Prüfung mit einer verkürzten praktischen Prüfung.