Klasse BF 17 - Führerschein mit Begleitetem Fahren ab 17 Jahren


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Theorie

12 Grundunterrichte

  2 Zusatzunterrichte


Praxis

12 Pflichtfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrt
 

Der PkW-Führerschein (Klasse B und BF 17)

Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre. Der Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen L, AM. Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren können alle Personen sein, die:

-  Mindestens 30 Jahre alt sind und
-  mindestens 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen und
maximal 3 Punkte in Flensburg haben.