Klasse BF 17 - Führerschein mit Begleitetem Fahren ab 17 Jahren
Theorie
12 Grundunterrichte
2 Zusatzunterrichte
Praxis
12 Pflichtfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrt
Der PkW-Führerschein (Klasse B und BF 17)
Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre. Der Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen L, AM. Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren können alle Personen sein, die:
- Mindestens 30 Jahre alt sind und
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen und
- maximal 3 Punkte in Flensburg haben.